INFOTHEK
Infothek
Zurück zur ÜbersichtEinführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video zulässig
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen e.V., die eine Vielzahl von Klägern vertritt, ist die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video vertraglich unzulässig. Das Bayerische Oberste Landesgericht widersprach dem und hat die Verbandsklage abgewiesen (Az. 102 VKl 1/24 e).
Im Streitfall hatte die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. für eine Vielzahl im Verbandsklageregister als Verbraucher angemeldeter Amazon Prime-Kunden Verbandsklage gegen Amazon (Amazon Digital Germany GmbH) erhoben und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video sei vertraglich unzulässig. Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist die Einführung der Werbeunterbrechungen laut den Vertragsbedingungen zulässig gewesen. Weder finde sich in den Vertragsbestimmungen die Zusage der Werbefreiheit noch habe der Kläger belegen können, dass der Streamingdienst Amazon Digital Germany GmbH „Prime Video“ als werbefrei vermarktet wurde. Deshalb hätten die Verbraucher aufgrund der Einführung von Werbeunterbrechungen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.